Behandlungskosten
Leistungsvoraussetzung bei gesetzlichen Krankenkassen
Mehrere Bedingungen müssen erfüllt sein, sodass die GKV anteilig die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung mit intra-uteriner Insemation, IVF oder ICSI übernimmt.
- Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
- Ehefrau und Ehemann müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ggfs. Ausnahmeregelung).
- Es darf vorher keine Sterilisation des Mannes oder der Frau durchgeführt worden sein.
- Zusätzliche Beratung der Ehegatten über die Maßnahmen der assistierten Reproduktion von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt (zum Beispiel beim niedergelassenen Frauenarzt).
- Bestehen einer hinreichenden Aussicht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Bei keinem der Partner besteht eine HIV Infektion und es besteht eine Rötelimmunität der Frau.
- Blutentnahmen für Hepatitis B und C (chronische Leberentzündungen), HIV und Syphilis (Geschlechtserkrankung) sind erfolgt.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, werden die Kosten für eine Kinderwunsch-Behandlung bei gesetzlich Versicherten zu fünfzig Prozent von der Krankenkasse übernommen.
Kostenschätzung für IUI, IVF und ICSI [click]
Zusätzliche Voraussetzungen bei geplanter ICSI Behandlung [click]
Kostenschätzung für Privatversicherte und "mischversicherte" Paare [click]
